- Staatsbürgschaft
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Staatsbürgschaft,Staatsgarantie, Form der Unterstützung (Subventionierung) von Privatunternehmen, bei der der Staat entweder Dritten gegenüber eine Bürgschaft oder Garantie für die Einhaltung von Verpflichtungen des geförderten Unternehmens übernimmt oder dafür einsteht, dass die Vertragspartner des Unternehmens ihre Verpflichtungen erfüllen. (Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen, Exportkreditversicherung)
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Staats|bürg|schaft, die: vom Staat übernommene Bürgschaft.
Universal-Lexikon. 2012.